Я спросил в Rheinfischereigenossenschaft что с этой тварью делать то можно? Вот ответ от оффициального органа тык сказать.
Sehr geehrter Herr G.
Sie stellen ein heikle Frage: diese Fischart gehört hier eigentlich nicht hin und wahrscheinlich wirkt sie schädlich auf die heimische Fischfauna.
Gefangene Grundeln deshalb zu entnehmen und im Sinne einer Bekämpfungsmaßnahme ohne sinnvolle Verwertung zu töten, verstößt gegen das Fischereigesetz und widerspricht dem Tierschutzgedanken.
Ganz davon abgesehen, würde das wohl ohne jede Auswirkung auf den Bestand und die weitere Ausbreitung dieser Art bleiben. Insofern wäre es ideal, wenn Sie gefangene Grundeln als Köderfisch verwenden würden. Die Kesslergrundel hat nach der LFischO weder eine Schonzeit noch ein Mindestmaß.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Staas
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Dr. Stefan Staas
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