канешна отберут...
Erneute Verschärfung des Waffengesetzen ab 01.04.08:
Die Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge darf man zwar noch besitzen, sie aber auf keinen Fall in der Öffentlichkeit führen.
но mit gültigem Anglerschein не должны
«Laut Gesetzgeber besteht das Verbot des Führens eines Messers gem. § 42a WaffG nicht, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt». Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
----------
Редактировал: seryoga at 15.04.2010 10:13:49