с 14.02.2011 Больше нельзя брать с собой человека без ангельшайн как раньше ,типо помощника.Вот так вот....
14.02.2011 Änderungen Hessisches Fischereigesetz
Wer es noch nicht gehört hat...es wurde nun Eindeutig festgelegt was in Hessen als Helfer gilt:
§ 25 HFischG
(2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen.
Beim Fischfang mit der Handangel gilt dies nur für Personen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigung Hilfe beim Fischfang benötigen. Nur einer der Helfer darf den Fischfang mit der Handangel ausüben. Helfer müssen sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Fischereiberechtigten aufhalten. Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres gelten als Helfer, wenn sie von einer volljährigen und zum Fischfang berechtigten Person an die Fischereiausübung herangeführt werden.
Dies bedeutet: Erwachsene werden nicht als Helfer akzeptiert, ausser der Angler dem geholfen wird, ist körperlicher beeinträchtigt.
Zu begrüssen ist die klare Formulierung bzgl. Kinder (Achtung nur gültig für Kinder die noch nicht 10Jahre alt sind, denn ab da gibt es den Jugendfischreischein in Hessen).
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Редактировал: a_cure at 22.02.2011 22:23:55
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